Patientenverfügung Dresden – Ihr Wille gilt auch wenn Sie nicht sprechen können
Was passiert, wenn Sie im Koma liegen und keine Entscheidungen mehr treffen können? Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und Betreuer. Mit einer gut formulierten Verfügung gilt Ihr Wille. Rechtsanwalt Falko Maiwald erstellt Ihre Patientenverfügung in Dresden rechtssicher und individuell.
Was regelt die Patientenverfügung?
Sie legen konkrete Behandlungswünsche fest – etwa zu Reanimation, künstlicher Beatmung oder Ernährung über eine Sonde – und bestimmen, ob lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Voraussetzungen für die Wirksamkeit
Die Verfügung muss schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben, aktuell und konkret auf die Behandlungssituation bezogen sein (BGH XII ZB 61/16). Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
Was passiert ohne Patientenverfügung?
Ohne Verfügung entscheiden Ärzte und Betreuer nach Ihrem mutmaßlichen Willen – das belastet Angehörige und kann zu Konflikten führen.
Kombination mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die Patientenverfügung regelt, was geschehen soll; die Vorsorgevollmacht regelt, wer Ihren Willen durchsetzt. Ich empfehle, beide gemeinsam mit einer Betreuungsverfügung zu erstellen.
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