Pflichtteil Dresden – Ihr Anspruch auch wenn Sie enterbt wurden
Enterbt worden? Das Testament schließt Sie aus? Als naher Angehöriger haben Sie trotzdem einen gesetzlichen Anspruch — den Pflichtteil. Ich berechne Ihren Anspruch und setze ihn durch.
Wer hat Pflichtteilsanspruch?
Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder (Abkömmlinge), der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Verstorbenen. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Höhe des Pflichtteils berechnen
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Grundlage ist der Nachlasswert zum Todestag: Vermögenswerte abzüglich Schulden. Schenkungen der letzten 10 Jahre können den Pflichtteil über die Pflichtteilsergänzung erhöhen (§ 2325 BGB).
Auskunftsanspruch und Nachlassbewertung
Nach § 2314 BGB muss der Erbe ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen – auf Verlangen notariell. Für Immobilien können Sie ein Wertgutachten verlangen. Bei Verweigerung klage ich den Auskunftsanspruch ein.
Pflichtteil einklagen – Ablauf und Fristen
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und wird sofort mit dem Erbfall fällig. Ich fordere ihn außergerichtlich ein und klage ihn, wenn nötig, vor dem Landgericht Dresden ein. Der Anspruch verjährt 3 Jahre ab Kenntnis von Tod und Enterbung, spätestens nach 30 Jahren.
Häufige Fragen zum Pflichtteil in Dresden
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Kinder, Ehegatte/eingetragener Lebenspartner und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Kind mit gesetzlichem Erbteil von 1/2 beträgt der Pflichtteil also 1/4.
Kann man den Pflichtteil verweigern?
Nur in extremen Ausnahmen (grobe Straftaten gegen den Erblasser).
Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod werden anteilig angerechnet.
Wie lange hat man Zeit?
3 Jahre ab Kenntnis von Tod und Enterbung, maximal 30 Jahre.
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