Zugewinnausgleich Dresden – Wer bekommt was bei der Scheidung?
Beim Zugewinnausgleich geht es oft um erhebliche Summen. Immobilien, Betriebsvermögen, Erspartes – alles muss offengelegt werden. Ich schütze Ihr Vermögen und sorge für eine korrekte Berechnung.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (Zugewinn) zwischen den Ehegatten hälftig ausgeglichen – der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz.
Auskunftsanspruch durchsetzen
Beide Ehegatten müssen ihr Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen mit Belegen offenlegen (§ 1379 BGB). Wird die Auskunft verweigert, hilft die Stufenklage (Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Zahlung) oder der vorzeitige Zugewinnausgleich nach § 1385 BGB.
Immobilien und Unternehmen bewerten
Die größte Stellschraube ist die Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen und Unternehmensanteilen. Ich koordiniere Verkehrswert- und Unternehmensgutachten, damit weder zu viel gezahlt noch zu wenig gefordert wird.
Zugewinnausgleich ausschließen oder begrenzen
Über einen Ehevertrag lässt sich der Zugewinnausgleich – auch nach der Heirat – ausschließen (Gütertrennung), auf einzelne Werte zuschneiden (modifizierte Zugewinngemeinschaft) oder der Höhe nach begrenzen. Ich gestalte Regelungen, die einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten.
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