Umgangsrecht Dresden – jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern
Das Umgangsrecht ist ein Grundrecht des Kindes — und kein Gunstbeweis des betreuenden Elternteils. Wird es verweigert, handeln wir schnell. Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Familiengericht Dresden.
Umgang durchsetzen
Verweigert der andere Elternteil den Umgang, fordere ich ihn zunächst außergerichtlich auf. Bleibt das erfolglos, beantrage ich eine gerichtliche Umgangsregelung und setze sie notfalls mit Ordnungsgeld (bis 25.000 €) oder Ordnungshaft durch.
Umgang regeln
Eine klare, schriftliche Umgangsregelung beugt Streit vor. Ich vereinbare feste Zeiten, Übergaben und Ferienregelungen – außergerichtlich oder als verbindlichen gerichtlichen Beschluss.
Umgang einschränken oder ausschließen
Steht das Kindeswohl auf dem Spiel, kann der Umgang eingeschränkt, an Auflagen geknüpft oder in seltenen Ausnahmefällen ganz ausgeschlossen werden. Häufiger ist der begleitete Umgang als erster Schritt statt eines vollständigen Kontaktabbruchs.
Wechselmodell
Beim paritätischen Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind etwa hälftig. Es kann auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht (BGH, Az. XII ZB 601/15; fortentwickelt durch BGH, Az. XII ZB 415/25).
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