Unterhalt in Dresden – durchsetzen, berechnen, abwehren

Ob Sie Unterhalt fordern oder gegen eine überhöhte Forderung vorgehen — Unterhaltsrecht ist komplex und einzelfallabhängig. Ich stehe auf Ihrer Seite und sorge für ein faires Ergebnis.

Die drei Arten des Unterhalts

Unterhaltsfragen gehören zu den häufigsten und oft auch konfliktreichsten Themen nach einer Trennung oder Scheidung in Dresden. Das Gesetz unterscheidet drei zentrale Arten des Unterhalts – mit jeweils eigenen Voraussetzungen und Berechnungsmethoden.

Kindesunterhalt

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 – maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes.

Aktuell – BGH XII ZB 415/25 (15.04.2026): Erweiterter Umgang reduziert den Barunterhalt nicht. Nur ein echtes Wechselmodell (50/50) ändert die Berechnung.

Mindestunterhalt 2026 (Altersstufe 0–5 Jahre): Zahlbetrag 352 € – nach Abzug des hälftigen Kindergeldes von 129,50 €.

Meine Leistungen: Auskunftsanspruch durchsetzen, Jugendamtsurkunde, Klage, Vollstreckung, Abänderungsklage

Ehegattenunterhalt

Nach der Scheidung gilt grundsätzlich: kein Unterhalt – jeder ist für sich selbst verantwortlich. Unbefristete Ansprüche sind nicht mehr der Standard. Ausnahmen gelten nur in gesetzlich geregelten Fällen:

Betreuungsunterhalt: Bei Betreuung gemeinsamer Kinder unter 3 Jahren.

Altersunterhalt: Wenn eine Erwerbstätigkeit wegen Alters unzumutbar ist.

Krankheitsunterhalt: Bei dauerhafter Erkrankung oder Erwerbsunfähigkeit.

Aufstockungsunterhalt: Wenn das eigene Einkommen den ehelichen Lebensstandard nicht erreicht.

Rechtsprechung OLG Dresden: Nachehelicher Unterhalt wird zeitlich und betragsmäßig begrenzt.

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt besteht ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Der wirtschaftlich schwächere Ehepartner kann ihn verlangen, wenn er bedürftig und der andere leistungsfähig ist.

Wichtig: Trennungsunterhalt muss aktiv und schriftlich geltend gemacht werden – er läuft nicht automatisch. Warten Sie nicht zu lange.

Meine Leistungen: Unterhalt geltend machen, Auskunft durchsetzen, Einstweilige Verfügung, Titulierung, Vollstreckung

Welches Einkommen zählt?

Grundlage jeder Unterhaltsberechnung ist das bereinigte Nettoeinkommen. Diese Übersicht zeigt, was angerechnet, was abgezogen wird und wie viel dem Pflichtigen mindestens bleibt.

Angerechnet: Nettoarbeitseinkommen inkl. Boni, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Steuererstattungen, Fiktives Einkommen.

Abgezogen: Fahrtkosten (0,30 €/km), Altersvorsorge bis 4 % brutto, Kreditraten (ggf.), Krankenversicherung.

Selbstbehalt: 1.450 € netto/Monat bei Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern.

Häufig gestellte Fragen zum Unterhalt

Mein Ex zahlt keinen Unterhalt – was tun?

Fordern Sie den Unterhalt zunächst schriftlich ein. Reagiert die Gegenseite nicht, folgen die nächsten Schritte: Jugendamtsurkunde, einstweilige Verfügung oder Klage. Ich setze Ihren Anspruch konsequent durch.

Mein Kind lebt bei mir – muss ich trotzdem Unterhalt zahlen?

Nein. Nach § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB erfüllt der betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. Der BGH (XII ZB 415/25) hat bestätigt: Auch erweiterter Umgang ändert daran nichts.

Was ist das Wechselmodell und wie wirkt es sich auf den Unterhalt aus?

Beim echten Wechselmodell (ca. 50/50) betreuen beide Eltern das Kind etwa gleich. Dann haften beide anteilig nach ihrem Einkommen für den Barunterhalt. Die Berechnung ist komplex – ich rechne Ihren konkreten Fall durch.

Kann Unterhalt rückwirkend geändert werden?

Eine Änderung wirkt ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Deshalb gilt: Änderungen sofort und schriftlich geltend machen, sonst gehen Ansprüche für die Vergangenheit verloren.

Was passiert, wenn ich wieder arbeiten kann?

Ihr eigenes Einkommen wird auf den Unterhalt angerechnet. Der Unterhaltspflichtige kann dann eine Abänderung beantragen. Ich prüfe, welche Beträge realistisch sind.

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Kontakt: Telefon 0351 898 520 · E-Mail info@maiwald-recht.de · Hospitalstraße 12, 01097 Dresden